MS-Plattform eines bekannten Pharmakonzerns: Verlinken verboten?

Nun wollten wir uns nach dem MS College nun eine andere Website eines Multiple Sklerose-Medikament-Anbieters genauer anschauen und hier vom Eindruck berichten. Doch folgender Passus macht stutzig, der sich da in den "Rechtlichen Hinweisen" findet:
Dritte dürfen sich nicht ohne unsere vorherige Zustimmung mit dieser Website verlinken.
Wie bitte?

Das Netz besteht doch aus Links, denn sonst hieße es ja nicht "Internet" (wegen der Verknüpfungen).
Fraglich finden wir auch, ob es rechtens ist, öffentlich zugängliche Angebote aus der Verlinkung auszunehmen? Ob Google wohl gefragt hat?

Oder ist dieser Satz nur das Werk von übereifrigen Anwälten? Wie dem auch sei, dies macht uns deutlich, dass wir uns mit dem Etikett "Unabhängig" unter Umständen in ein Minenfeld begeben könnten, in denen es von Abmahnungen wimmelt. Daher verschieben wir die geplante Website-Besprechung nach hinten und werden dann auch tunlichst darauf achten, nicht daraus zu zitieren und auch nichts zu verlinken.

Kommentare


Dieser Satz ist der Standard-Disclaimer aus der Rechtsabteilung der Bayer Schering Pharma AG und findet sich auch bei zahllosen anderen "inhaltlichen Angeboten" dieses Konzerns.

Ich denke, der Pharmariese hat einfach Angst, mit dem Geld, das er für die Lancierung dieser Werbeportale (pardon, natürlich meinte ich Informationsangebote) ausgibt, zu viel öffentlichen Erfolg zu haben ;-)

Trotzdem ist auch diese Formulierung ohne Belang, siehe dazu auch diese Einschätzung mit Verweis auf die BGH-Entscheidung zum Fall "Paperboy" hier:

e-recht24.de

#1 15.04.2007 11:50

Poly Sarcus

Voll lächerlich, die Pharmas... nehmen die das selbst ernst?

Glaubs kaum.

#2 16.04.2007 04:27

Peter

Also gut, ansehen, beurteilen und darüber berichten werde ich dann doch gelegentlich.

Aber Link gibt's trotzdem keinen :-))

#3 16.04.2007 08:59

Achim Schlemmer

Hallo - gibt's hier was Neues? Fand Deinen professionellen Test von MS College (gibt's nicht mehr) und MS life jedenfalls gut...
Gruß, Stefan

#3.1 11.07.2008 15:50

Stefan

Ich finde, du solltest offiziell anfragen, ob es dir erlaubt sei, das Angebot zu verlinken.

Grüße
stephan@spamschlucker.org

#4 16.04.2007 18:21

Spamschlucker

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